Damit jedes Kind

Förderung bekommt,

wenn es sie braucht.

Kostenübernahme des Nachhilfe­unterrichts. Wir sagen Ihnen wer und wie das Bildungs­paket beantragt werden kann.

Seit 2011 unterstützt das Bildungspaket Kinder und Jugendliche aus Familien, die Sozial­leistungen erhalten oder über geringes Einkommen verfügen (Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerber­leistung). Ziel dieses Bildungspakets ist den Kindern und Jugendlichen die gleich­berechtigte Nutzung von Angeboten in Schule und Freizeit zu ermöglichen.

Für den Antrag auf Kostenübernahme von Nachhilfeunterricht benötigen Sie:

• Eine Bestätigung der Schule über die Notwendigkeit

• Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote

• Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die wesentlichen Lernziele im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen zu erreichen.

Sprechen Sie uns an: Wir unterstützen Sie beim Beantragen und Ausfüllen der notwendigen Unterlagen und geben Ihnen ausführliche Informationen dazu.